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" Tit. 20. §. 16.) gesagt wird: „wer frei zu handeln unvermögend ist, bei dem findet kein Verbrechen, also auch keine Strafe statt... "
Allgemeine Zeitschrift für Psychiatrie und ihre Grenzgebiete - Страница 500
1844
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Neues Archiv des Criminalrechts, Том 3

1820 - 718 страница
...ihres freien Willens, sondern nothwendige Erfolge ihres subjectiven Erkenntnißvermögens. „Wer aber frei zu handeln unvermögend ist, bei dem findet kein Verbrechen, also auch keine Strafe statt." (A. k. R. I!. 2«. §. l6.) Die Wahrheit oder Falschheit, die Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Urtheile...
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Wochenschrift für die gesammte Heilkunde

1843 - 866 страница
...zunächst zu thun haben. 6. Zurechnungsfähigkeit. Bekanntlich bestimmt das alte Strafrecht § 16 u. 18: „Wer frei zu handeln unvermögend ist, bei dem findet kein Verbrechen, also auch keine Strafe Statt. Alles, was das Vermögen eines Menschen, mit Freiheit und Ueberlegung zu handeln, mehrt oder mindert,...
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Allgemeine Zeitschrift für Psychiatrie und psychisch ..., Том 1,Издање 1844

1844 - 774 страница
...überlegen. Zwar wird diese gesetzliche Bestimmung cinigermasseu dadurch verbessert. dass an einer andern Stelle desselben allgemeinen preussischen Landrechts...wird: „wer frei zu handeln unvermögend ist, bei dem fmdet kein Verbrechen, also auch keine Strafe statt," und überdies schreibt die preussische Criminal-Ordnung...
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Lehrbuch der gerichtlichen Medicin

Friedrich Wilhelm Böcker - 1857 - 476 страница
...kommende psychische und somatische Zustände ausreichen werde. •) Die betreffende Stelle heisst: „Wer frei zu handeln unvermögend ist, bei dem findet kein Verbrechen, also auch keine Strafe statt." Später, namentlich beim ständischen Ausschuss, sind Anträge wegen Wiederaufnahme der Specialisirung...
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Juristisch-medicinischer Commentar der neuen kgl. bayerischen ..., Томови 1-2

Ignaz Mair - 1862 - 756 страница
...Ausspruch und dessen Inhalt an. Der Grund sah ist einmal; „Wer vernünftig und selbstbewußt, also frei zu handeln unvermögend ist, bei dem findet kein Verbrechen, also auch keine Strafe statt." Stellt das Gesetz selbst statt des allgemeinen Grundsatzes die einzel»en Fälle möglicher Geistes...
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Affecte und Leidenschaften: nach dem neuesten Standpunkte der Wissenschaft ...

Adolph Lion - 1866 - 64 страница
...der § 169 der Criminal- Ordnung bei Beurtheilung der Tödtlichkeit der Verletzungen aufgehoben ist. Wer frei zu handeln unvermögend ist, bei dem findet kein Verbrechen, also keine Strafe statt, und Alles, was das Vermögen eines Menschen, mit Freiheit und üeberlegung zu handeln,...
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Der Gerichtssaal: Zeitschrift für zivil- und militär-Strafrecht und ..., Том 4

1852 - 1116 страница
...Ausspruch und dessen Inhalt, So bestimmt das preußische ALR Xhl. VI. Tit. 20. §. 16 ganz richtig: „Wer frei zu handeln unvermögend ist, bei dem findet...Verbrechen, also auch keine Strafe statt" — und es hat nur durch andere und mehr ins Einzelne gehende Bestimmungen die Einfachheit dieses Satzes wieder...
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Die normen und ihre übertretung: Eine untersuchung über die ..., Том 2

Karl Binding - 1877 - 668 страница
...durch eine freie Handlung Jemandem widerrechtlich Schaden zufügt , der begehet ein Verbrechen» und »Wer frei zu handeln unvermögend ist, bei dem findet kein Verbrechen, also auch keine Strafe statt» ist wegen ihrer Unbestimmtheit unpraktikabel. Die Unzurechnungsfähigkeit als Mangel der Schuld oder...
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Abhandlungen ...: H. 1.] Liszt, F. v. Der italienische Strafgesetzenwurf von ...

1901 - 570 страница
...finden wir im § 16 II 20 eine für ihre Zeit vorzügliche Definition der Unzurechnungsfähigkeit: »Wer frei zu handeln unvermögend ist, bei dem findet kein Verbrechen, also auch keine Strafe statt.« Aber einige Paragraphen weiter folgt dann eine ausdrückliche Bestimmung gegen die actio libera in...
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Soziale oder forensische Schuldfähigkeit (Zurechnungsfähigkeit): zwei ...

Siegfried Haddenbrock - 1992 - 372 страница
...generalisierend, aber negativ und nur auf das Willensmoment abhebend codifizierte das preußische Recht in § 16: „Wer frei zu handeln unvermögend ist, bei dem findet kein Verbrechen, also auch keine Strafe statt." Es formulierte dazu in einer bemerkenswerten — voluntativen und cognitiven — Fassung einen generellen...
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