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VII. Viele Staaten haben ständige staatliche Einigungsämter für Arbeitsstreitigkeiten (,,State boards of mediation and arbitration"), und man versucht auf alle Weise, beide Parteien zu veranlassen, immer mehr derartige Konflikte schiedsrichterlicher Entscheidung zu unterbreiten.

Die Tätigkeit der Union auf dem Gebiete der Arbeitergesetzgebung ist bisher entsprechend ihrer beschränkten Zuständigkeit sehr geringfügig, doch macht sich neuerdings die Tendenz geltend, für den unmittelbar dem Kongreß unterstellten Distrikt Columbia auch in dieser Hinsicht Mustergesetze zu schaffen, deren Nachahmung seitens der Einzelstaaten man erhofft. Die Industrial Commission will das Ziel eines einheitlichen Arbeiterrechtes innerhalb des Bundesgebietes dadurch erreichen, daß der Kongreß ein vorbildliches Gesetz für die seiner Zuständigkeit unterliegende - Eisenbahnarbeit ins Leben ruft. Seit 1885 besteht in Washington ein Bundesarbeitsamt, das sich indessen bisher fast nur mit statistischen Untersuchungen beschäftigt hat. In seiner Botschaft vom 5. Dezember 1905 an den Kongreß befürwortet Präsident Roosevelt eine eingehende Untersuchung der Arbeitsverhältnisse in den Vereinigten Staaten, insbesondere der Kinder- und Frauenarbeit. Die Ergebnisse dieser Untersuchung dürften zu weiteren gesetzlichen Maßnahmen führen, zumal da die Gewerkschaften dringend eine arbeiterfreundliche Umgestaltung des gegenwärtigen Arbeiterrechts verlangen und für den Fall des Widerstrebens der beiden großen Parteien mit der Bildung einer besonderen Partei der Arbeit drohen. Am liebsten würden die Arbeiterverbände ein Gesetz verwirklicht sehen, daß die Arbeitgeber zur ausschließlichen Beschäftigung organisierter Arbeiter verpflichtete.

Vierter Abschnitt.

Ausdehnung der unmittelbaren Staatstätigkeit.

Onkel Sam als Unternehmer noch vor 25 Jahren ein dankbarer Stoff für ein Witzblatt ist heute zu einer greifbaren Wirklichkeit geworden und alle Anzeichen sprechen dafür, daß er in einem weiteren Vierteljahrhundert John D. Rockefeller in den Schatten gestellt und der größte Unternehmer der Welt geworden sein wird.

Als Unternehmer im größten Stile betätigen sich die Vereinigten Staaten beim Bau des Panamakanals. Der Bau dieses Schiffahrtsweges wird als eine Nationalaufgabe ersten Ranges betrachtet und kraftvoll in Angriff genommen.

Durch ein Gesetz vom 28. Juni 1902 übernahmen die Vereinigten Staaten dieses riesenhafte Werk, kauften das Eigentum und die Privilegien der französischen Gesellschaft für 40 Millionen Dollar an, ermächtigten den Präsidenten zum Bau des Kanals und stellten ihm zu diesem Zwecke 145 Mill. Doll. zur Verfügung.

Zunächst wird der Isthmus gründlich saniert, insbesondere zur Austilgung des gelben Fiebers; es wird für die Beschaffung geeigneter Unterkunft und guter und billiger Nahrungsmittel für die Arbeiter, für Kanalisation usw. gesorgt und es werden Maßnahmen für Beförderung der nötigen Materialien durch Ankauf von Dampfern usw. getroffen.

Die Kanalkommission beschäftigte schon, bevor mit dem eigentlichen Graben begonnen wurde, 19,685 Menschen.1) Sie betreibt Hotels und Beköstigungsanstalten in eigener Regie und sorgt sogar durch Bereitstellung staatlicher Gebäude für kirchliche Zwecke ausgiebig für die kirchlichen Bedürfnisse ihrer

1) Vgl. Berichte der Isthmian Canal Commission für das am 1. Dezember 1905 abgelaufene Jahr.

Angestellten (!), richtet auch für diese Klubhäuser, Lesezimmer und Vergnügungsfahrten auf Staatsschiffen ein. Sie betreibt ferner die Geschäfte der Panama-Bahn- und Dampfschifffahrtsgesellschaft, deren gesamtes Aktienkapital im Besitz der Vereinigten Staaten ist.

Bezeichnenderweise leidet die Kommission sehr unter den zum Schutze der heimischen Arbeit ergangenen, auch auf den Isthmus anwendbaren Gesetzen. Insbesondere der gesetzliche Achtstundentag (für Arbeit im Dienste der Union), das Kontraktarbeitergesetz und das Chinesenausschließungsgesetz machen ihr viel Kopfschmerzen, so daß sie die Außerkraftsetzung dieser gesetzlichen Bestimmungen für den Bau des Panamakanals befürwortet. Die Kostspieligkeit dieser Erfahrung hinderte aber die Anhänger des nationalen Absperrungssystems keineswegs, im Juni 1906 ein Gesetz im Kongresse durchzusetzen, nach dem beim Bau des Kanals lediglich in den Vereinigten Staaten hergestellte Materialien usw. Verwendung finden dürfen, soweit der Präsident nicht etwa im Einzelfalle die Gebote für ganz übertrieben hoch („extortionate") erklärt.

Nachdem Ende Juni 1906 endlich in Washington die so lange strittige Frage, ob ein Schleusenkanal oder ein Meeresniveaukanal gebaut werden soll, in ersterem Sinne entschieden ist, wird man jetzt mit voller Kraft an die Arbeit gehen.

Aber der Bau des Panamakanals ist keineswegs das einzige Beispiel der zunehmenden Tätigkeit Onkel Sams als Unternehmer. So bauen neuerdings die Vereinigten Staaten mehrfach Kriegsschiffe auf den Staatswerften. Kürzlich fand ein Wettbewerb hinsichtlich der schnellsten Fertigstellung eines erstklassigen Panzerschiffes von 16,000 Tonnen zwischen der New Yorker Staatswerft und einer Privatwerft (der Newport News Shipbuilding and Drydock Company) statt. Letztere trug mit der „Louisiana“ den Sieg davon, aber anscheinend nur deshalb, weil der Kongreß nicht rechtzeitig die Mittel zur Vollendung des auf der Staatswerft gebauten Kriegsschiffes (der „Connecticut“) bewilligte.

Der Zweck des Baues von Kriegsschiffen auf Staatsrechnung ist offensichtlich der, auf die Preise der Privatwerften einen mäßigenden Einfluß auszuüben.

Weiterhin erwägt man gegenwärtig ernsthaft die Errichtung

eines Regierungswerkes für Herstellung von Panzerplatten, um von dem übertriebene Preise fordernden Stahltrust unabhängig zu werden. Das Monopol des Staates Süd-Karolina für den Verkauf berauschender Getränke und der Beschluß des Staates Kansas, eine Staatsölraffinerie zu errichten; sind bereits oben gestreift worden. Zur Hebung der Volksbildung haben ferner die Staaten der Union nicht nur durchweg für unentgeltlichen Unterricht der Jugend vorgesorgt, sondern mehrfach auch von Staatswegen gebührenfreie Universitäten ins Leben gerufen, deren Besuch beiden Geschlechtern freisteht.

Eine unmittelbare staatliche Tätigkeit entwickeln Bund und Einzelstaaten ferner auf dem wichtigen Gebiete der Bewässerung.

Ein Drittel des Gebietes der Vereinigten Staaten (abgesehen von Alaska und Dependenzen), zwischen Mississippi und Stillem Ozean belegen, liegt brach mangels Vorhandenseins von Wasser.1) Für 15 Staaten ist Bewässerung geradezu eine Lebensfrage. Privattätigkeit auf diesem Gebiete erwies sich als unzureichend; so legten denn die Einzelstaaten, insbesondere Californien, Bewässerungssysteme an und bald ertönte angesichts der Riesigkeit der Aufgabe es handelt sich um die Bewässerung von 75 Millionen acres laut und lauter der Ruf nach Bundeshilfe, zumal die Vereinigten Staaten den größten Teil des in Betracht kommenden Landes eignen.

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Ein erster Schritt wurde in dieser Richtung seitens der Bundesregierung damit getan, daß sie mehrfach die Gipfelgebiete der Berge, auf denen die für Bewässerungszwecke wichtigsten Flüsse entspringen, für vorbehaltenes Waldland („,forest reserves") erklärte und dadurch vor Abholzung schützte. Zahlreiche westliche Staaten haben in ihren Verfassungen die common-law Bestimmung, daß ein Fluß das Gelände der Uferbesitzer unbeeinträchtigt („undiminished in quantity and undefiled in quality") verlassen soll, zugunsten von Bewässerungszwecken abgeändert.

Die Industrial Commission empfahl in ihrem abschließenden Berichte Bundeskontrolle über die Quellen aller Wasserläufe, von denen zwei oder mehr Staaten für ihre Bewässerung ab

1) Das Landwirtschaftsamt sagt einmal: „On the supply of water for irrigation and its equitable distribution depend the permanent existence of civilized life in one-third of the area covered by the forty-eight States and Territories of the Union."

hängen, und Durchführung der nach reiflicher Prüfung als ausführbar befundenen Bewässerungspläne.1)

Am 17. Juni 1902 kam sodann ein Bewässerungsgesetz, die sog. „Newlands Bill" zustande.2)

Mit diesem Gesetze übernimmt die Nation wiederum eine Aufgabe, die über die Kräfte des einzelnen geht und die sie privaten Erwerbsgesellschaften nicht überlassen will. Sie leitet zugleich eine Besiedelungspolitik im großen Stile ein. Die Erträge des Verkaufes der öffentlichen (Bundes) Ländereien bilden nach diesem Gesetze einen ständigen Meliorationsfonds (der sich am 1. Januar 1905 auf 25 Millionen Dollar belief) zur Bewässerung des dürren Landes mittels Anlegung von Bewässerungswerken, Reservoirs usw. in 16 Staaten und Territorien. Die anzusetzenden Ansiedler sollen das so aufgewendete Kapital in 10 Jahreszahlungen ohne Zinsen zurückerstatten.

Nebenbei bemüht sich das Landwirtschaftsamt des Bundes durch sein Wasserbureau, die Farmer des Landes über die beste und billigste Art der Be- und Entwässerung zu unterrichten.

Auf anderen Gebieten greift der Staat nicht unmittelbar selbsttätig, aber helfend und fördernd ein Das gilt insbesondere von der Landwirtschaft. Das Bundesamt für Landwirtschaft entfaltet hier eine bemerkenswerte und sich von Jahr zu Jahr steigernde Tätigkeit. So fördert es in gemeinsamer Arbeit mit den Versuchsanstalten der Einzelstaaten mit Erfolg den Anbau einer Reihe von Früchten, die bisher in den Vereinigten Staaten nicht angebaut wurden, z. B. von Reis, Zuckerrüben, Tee, Datteln, neuen Citrusfrüchten usw., versucht auf Grund eingehender Untersuchungen die Anbaumethoden und Qualitäten der einzelnen Fruchtarten ständig zu verbessern, Schädlinge zu vernichten, im Wasser vorhandene Bakterien zu zerstören, wirkt auf geeigneten Fruchtwechsel hin und ermittelt sogar Märkte

1) Berichte der Ind. Comm. XIX, S. 1083 f.

2) „An act appropriating the receipts from the sale and disposal of public lands in certain States and Territories to the construction of irrigation works for the reclamation of arid lands". Wenn auch nach dem Wortlaute des Gesetzes zunächst nur an die Bewässerung gedacht ist, so werden doch auf seiner Grundlage auch Mittel für Entwässerungszwecke zur Verfügung gestellt. (Vgl. den vom Senate der Vereinigten Staaten am 8. Februar angenommenen Antrag Hansbrough über die Entwässerung von Teilen von Nord-Dakota)

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