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im Auslande für amerikanische Erzeugnisse. Ferner verhütet es durch seine täglichen Wettervoransagen für jeden Staat der Union und seine Sturmwarnungen manchen Schaden.

Der Bund allein unterhält zur Zeit 48 Versuchsstationen im Lande und kürzlich beschloß das Repräsentantenhaus die Erhöhung der zu ihrer Erhaltung bewilligten Summe von 720,000 auf 1,440,000 Dollar jährlich.

Sehr tatkräftig und mit Erfolg haben die Einzelstaaten und neuerdings auch der Bund mittels des eine Abteilung des Landwirtschaftsamtes bildenden Bureau of Animal Industry den Kampf mit den die Fruchternte bedrohenden Insekten aufgenommen.

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Für die unentgeltliche Lieferung von Saatkorn, Schösslingen, Zwiebeln usw. an Landwirte stellt der Kongreß jährlich etwa eine Million Mark zur Verfügung. Diese Bewilligung verfolgte ursprünglich den Zweck, den Anbau bisher in den Vereinigten Staaten nicht hervorgebrachter Nutzgewächse zu heben. Nachdem aber dieser Zweck einigermaßen in den Hintergrund getreten ist, wollen doch die Kongreßmitglieder, durch die die Verteilung an die Farmer erfolgt, nicht gern ein solches Machtmittel über einen Teil der Wählerschaft aus der Hand geben. So bleibt es denn bei dieser ziemlich weitgehenden unmittelbaren Unterstützung zahlreicher Landwirte durch den Staat.

Hervorgehoben sei noch der Vorschlag der Industrial Commission, zur Förderung des Strassenbaues auf dem Lande durch die Staaten und Gemeinden einige Musterstraßen seitens des Bundes zu bauen. Außerdem verlangt sie den Erlaß von wirksamen Gesetzen gegen Viehkrankheiten u. a. m.

Viele Einzelstaaten gewähren Prämien für den Anbau mancher landwirtschaftlicher Erzeugnisse, z. B. von Zuckerrüben oder (auch die Herstellung gewisser gewerblicher Produkte) sowie für die Tötung schädlicher Tiere, stellen staatliche Chemiker zur unentgeltlichen Untersuchung des Bodens und Empfehlung geeigneter Düngemittel an, senden Wanderlehrer für Landwirtschaftskunde aus und gewähren Beihilfen zu Landwirtschaftsausstellungen.

Neuerdings richtet man sein Augenmerk immer mehr auf die Erhaltung des noch vorhandenen Waldes durch Vorbehaltung von Waldländereien als Forstreservate (.,forest reserves"). Für diese Politik hat sich Präsident Roosevelt wiederholt aus

gesprochen. Einige

vorläufig noch geringe Anfänge einer geregelten Forstwirtschaft sind in den letzten Jahren gemacht worden und mehr und mehr bedient man sich eines geschulten Forstaufsichtspersonales. Hier und da beginnt man mit der systematischen Wiederaufforstung der Forstreservate. Das Forstamt gibt sich redliche Mühe, die Grundsätze der Forstwissenschaft zum Gemeingut der Forstbesitzer zu machen.1)

Wie das Bundes- Landwirtschaftsamt der Förderung der heimischen Landwirtschaft, so dient das Handelsamt des Bundes (Department of Commerce und Labor) der Hebung von Handel und Gewerbe, Schiffahrt und Fischerei, Verkehr und Arbeit.2)

In diesem Bundesamte wurde im Februar 1905 ein Bureau of Manufactures zur Förderung des auswärtigen Handels des Landes begründet, das sich in der kurzen Zeit seines Bestehens durch Veröffentlichung von Konsular- und anderen Berichten über die sich dem amerikanischen Handel im Auslande bietenden Aussichten usw. bereits zahlreiche Verdienste erworben hat. Ebenfalls diesem Amte unterstellt ist das Bureau of Corporations, das eifrig auf die Unterstellung sämtlicher Korporationen des Wirtschaftslebens unter Bundesaufsicht und Bundeskonzession hinarbeitet.3)

1) S. Berichte des Landwirtschaftsamtes, Bureau of Forestry. Die Vereinigten Staaten enthalten 200 Millionen acres Waldfläche.

2) Das Gesetz vom 14. Februar 1903 weist dem Department of Commerce and Labor folgende Aufgaben zu: That it schall be the province and duty of said Department to foster, promote, and develop the foreign and domestic commerce, the mining, manufacturing, shipping and fishery industries, the labor interests, and the transportation facilities of the United States“.

3) Vgl. Bericht des Amtes vom 1. Dezember 1905 für 1904/1905.

Anhang.

Fortschritte des gemeinwirtschaftlichen Gedankens in der Kommunalpolitik.

Die Bewegung auf Eindämmung der Sphäre des privatwirtschaftlichen Betriebes auf dem Gebiete zahlreicher das öffentliche Interesse berührender Wirtschaftszweige und Umsetzung gewisser gemeinwirtschaftlicher Ideen in die Praxis, die gegenwärtig so lebhaft die Räder der Staats- und Nationalpolitik treibt, findet auch einen sehr bezeichnenden Ausdruck in der Kommunalpolitik vieler Gemeinden.

Ihren Ausgangspunkt nimmt diese Bewegung neben der Unzufriedenheit mit dem seitens der in der Hand privater Gesellschaften befindlichen Straßenbahnen, Fähren, Wasser-, Gas-, Elektrizitätswerke Gebotenen und der Höhe der an sie zu entrichtenden Gebühren hauptsächlich in der immer klarer zu Tage tretenden Monopolisierungstendenz dieser Gewerbe. So machte neuerdings das im Dezember 1905 erfolgende Aufgehen sämtlicher New Yorker Straßen-, Hoch- und Untergrundbahnen in ein riesiges Unternehmen (Interborough-Metropolitan - Gesellschaft) dem Volke von New York zu seiner schmerzlichen Überraschung klar, daß der Verkehr der Riesenstadt sich von jetzt ab vollständig in den von Herrn August Belmont vorgezeichneten Bahnen zu bewegen habe. 1901 wurde. um ein anderes Beispiel anzuführen, eine riesige Monopolgesellschaft für Beleuchtung und Straßenbahnbetrieb in und um Pittsburg mit einem Kapital von 116 Millionen Doll. gegründet. Verschiedenartige Unternehmungen dieser Art in weit von einander entfernten Teilen des Landes werden seitens derselben Interessen (vielfach der Trustmagnaten, z. B. der Standard Oil Company) beherrscht.

Seit längerer Zeit ist im ganzen Lande fast jede Konkurrenz im Straßenbahn-, Beleuchtungs- und Wasserversorgungswesen geschwunden. Versuche der Städte, den Wettbewerb aufrecht zu erhalten, scheiterten nahezu sämtlich.

Dazu kamen die durch die Überkapitalisierung fast aller derartiger Gesellschaften, die nach den bei hohen Preisen erzielbaren Dividenden kapitalisiert werden, hervorgerufenen Übel. Das nominelle Anlagekapital der gesamten Straßenbahnen, Wasserund Beleuchtungswerke beträgt hiernach an 4 Milliarden Dollar. Ferner legte man nicht mit Unrecht den Verkehrs- und Beleuchtungsringen zum Teil die Korruption des öffentlichen Lebens, mittels derer sie sich die vorteilhaftesten Konzessionen zu verschaffen wußten, zur Last.

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Die — ja auch in Europa zu beobachtende Tendenz auf Gemeindebetrieb der dem öffentlichen Interesse dienenden Anstalten (public utilities) oder doch scharfe Aufsicht und eingehende Regelung seitens der Gemeinden neben vollster Öffentlichkeit des Geschäftsbetriebes ist im letzten Jahrzehnt unverkennbar und macht neuerdings sehr große Fortschritte.

Schon 1897 befanden sich 53,7 v. H. der Wasserwerke mit etwa 80 v. H. des Anlagekapitals derartiger Werke in Gemeindebesitz und Gemeindebetrieb. Dieselben Zahlen für Elektrizitätswerke zur Erzeugung von elektrischem Licht betrugen nur 15,2 und 8,7 v. H., für Gasanstalten sogar nur 1,5 v. H. und 1 v. H. Die große Mehrheit der städtischen Elektrizitätswerke durfte nicht an private Abnehmer verkaufen infolge der ihnen seitens der von den Korporationen beherrschten Staatslegislaturen auferlegten Beschränkungen. Seit 1897 haben sich diese Zahlen sehr zugunsten des Gemeindebesitzes und -Betriebes verschoben.

1891 kam in Massachusetts ein Gesetz zustande, das Städten und ländlichen Bezirken erlaubte, entweder bestehende Werke zur Erzeugung elektrischen Lichtes zu kaufen oder neue zu bauen. Auch überwachen in diesem Staate staatliche Kommissionen die sachgemäße Kapitalisation der Straßenbahn- und Beleuchtungsgesellschaften.

Im Staate New York gelangte man am 3. April 1906 zu einem Gesetze, das die baldige Übernahme der privaten Gasanstalten auf die Stadt New York voraussehen läßt. Es wurde nämlich der Preis für Gas auf Grund einer eingehenden Unter

suchung über die Herstellungskosten von Gas auf 80 Cents für je 1000 Kubikfuß festgesetzt statt des bisherigen Preises von 1 Dollar.') Über die Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes, das die eine Monopolstellung einnehmende Gasgesellschaft (Consolidated Gas Company) als konfiskatorisch bezeichnet, wird gegenwärtig vor den Gerichten gestritten.

Übrigens wird auch der Preis des elektrischen Lichtes in der Stadt New York von dem fürsorglichen Gesetzgeber in Albany geregelt.

Ferner übernahm die Stadt New York am 26. Oktober 1905 den Fährenbetrieb von Manhattan nach Staten Island (Borough of Richmond) anstelle eines bisherigen Privatunternehmers, wobei sich allerdings zunächst ein Fehlbetrag für die Kasse der Stadt ergab, andererseits aber eine sehr erhebliche Abkürzung der Fahrzeit erzielt wurde. Die Übernahme weiterer für die Privatbesitzer bei Aufrechterhaltung der gegenwärtigen niedrigen Fahrpreise unrentablen Fähren auf die Stadt ist in Aussicht genommen. Zunächst wird eine Fähre über den East River nach Brooklyn von der Gemeinde übernommen und eine weitere ebensolche neu in Betrieb gestellt.

Ebenfalls im Oktober 1905 wurde eine elektrische Kraftstation zur Beleuchtung der Williamsburg Brücke, der benachbarten Schulhäuser und öffentlichen Gebäude seitens der Stadt in Betrieb genommen, wie denn überhaupt die Beleuchtung städtischer Gebäude in Zukunft seitens der Stadt erfolgen soll. Der Grund und Boden für zwei städtische Beleuchtungswerke an beiden Seiten des East River ist für nahezu 500,000 Dollar bereits erworben worden.

Die Wasserversorgung der Imperial City liegt seit längerer Zeit in der Hand der städischen Behörden, die neuerdings mit einem zunächst auf 161 Millionen Dollar bemessenen Geldaufwande der Stadt eine neue Wasserzufuhr aus den Catskills erschließen und fernerhin auch die Werke der Privatgesellschaften

1) Nach einer Aufstellung des Bundesarbeitsamtes betragen die Durchschnittsherstellungskosten für Gas in den Vereinigten Staaten 46 Cents für 1000 Kubikfuß. Mit (auf 5 Cents geschätzten) Steuern, (auf 7 Cents angenommener) Abnutzung und 7 v. H. Verzinsung (bei angemessener Kapitalisation) würde sich der Gesamtpreis von Gas für 1000 Kubikfuß auf 86 Cents stellen. Tatsächlich beträgt aber der Durchschnittspreis 1,14 Dollar.

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