Juristisch-medicinischer Commentar der neuen kgl. bayerischen, kgl. preussischen, und kais. kgl. österreich: Strafgesetzgebung; für Staatsanwälte, Richter, Vertheidiger und Aerzte, Томови 1-2Kollmann, 1862 |
Чести термини и фразе
Absicht Aerzte Affekte allgemeinen Angeklagten Arzt ärztlichen äußern bayer Beischlaf Beschaffenheit besonders bestimmt Beurtheilung Beweistheorie bewußt Bewußtseyn Blödsinn blos Blut Casper daher Delir deſſen deßhalb dieſe dieß Dolus eigenthümlichen Einfluß Einzelnhaft Entschluß entweder Entzündung Epilepsie Erkenntniß Erscheinungen erst Fällen Folge Frage Gefängniß Gehirn geistigen geminderte Gemüths gerichtlichen Gerichtsarzt Geschwornen Gesetz gewiß gewöhnlich Grade großen Grund Gutachten Hand Handeln Handlung heftigen iſt Jahren konnte Körper Körperverlegung Kranken krankhaften Krankheit laſſen läßt Leben leicht Leidenschaft leztern lichen Luftröhre lung Mair's Commentar Menschen möglich Monomanie Mord Motive muß müſſen nöthig Nothwehr nothwendig Nothzucht Personen preuß psychischen Richter schwer ſei ſein ſelbſt Selbstmord seyn ſich ſie ſind soll ſondern Stande Strafbarkeit Strafe Sträflinge Sugillation Thatbestand Thäter theils Tobsucht Todesstrafe Todesursache tödten tödtlich Todtschlag Tödtung Trunkenheit Ueberlegung Umstände Unzucht Ursache Urtheil Verbrechen Verhältniß Verlegung Verleßung Vernunft verübt vorhanden Wahn Wahnsinn weiß weniger Willensfreiheit wirklich wohl Wunden Zorn Zurechnung Zurechnungsfähigkeit Zuſtand Zwischenursache
Популарни одломци
Страница 97 - Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung eines anderen verursacht wird mit Geldstrafe bis zu 900 Mark oder mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft. War der Täter zu der Aufmerksamkeit, welche er aus den Augen setzte, vermöge seines Amtes, Berufes oder Gewerbes besonders verpflichtet, so kann die Strafe auf drei Jahre Gefängnis erhöht werden.
Страница 157 - Tatsachen zusammenzustellen, sie nach ihrer Bedeutung sowohl einzeln als im Zusammenhange zu prüfen und, falls sie eine Geistesstörung als vorhanden betrachten, die Natur der Krankheit, die Art und den Grad derselben zu bestimmen und sich sowohl nach den Akten...
Страница 3 - Jahren verlängert werden. Hat das Verbrechen den Tod der Beleidigten verursacht, so tritt lebenslanger schwerer Kerker ein. §. 127. Der an einer Frauensperson, die sich ohne Zuthun des Thäters im Zustande der Wehr...
Страница 14 - Zu einem Verbrechen wird böser Vorsatz erfordert. Böser Vorsatz aber fällt nicht nur dann zur Schuld, wenn vor, oder bei der Unternehmung oder Unterlassung das Uebel, welches mit dem Verbrechen verbunden ist, geradezu bedacht und beschlossen; sondern auch, wenn aus einer anderen bösen Absicht etwas unternommen, oder unterlassen worden, woraus das Uebel, welches dadurch entstanden ist, gemeiniglich erfolgt, oder doch leicht erfolgen kann.
Страница 128 - Der Versuch ist nur dann strafbar, wenn derselbe durch Handlungen, welche einen Anfang der Ausführung enthalten, an den Tag gelegt und nur durch äußere, von dem Willen des Thäters unabhängige Umstände gehindert worden oder ohne Erfolg geblieben ist.
Страница 128 - Zu einem Verbrechen ist nicht nöthig dasz die That wirklich ausgeführt werde. Schon der Versuch einer Uebelthat ist das Verbrechen, sobald der Bösgesinnte eine zur wirklichen Ausübung führende Handlung unternommen hat; die Vollbringung des Verbrechens aber nur wegen Unvermögenheit , wegen Dazwischenkunft eines fremden Hindernisses oder durch Zufall unterblieben ist.
Страница 6 - Beischlafe mißbraucht, oder 3. mit Personen unter 14 Jahren unzüchtige Handlungen vornimmt oder dieselben zur Verübung oder Duldung unzüchtiger Handlungen verleitet.
Страница 3 - Wer einen Knaben oder ein Mädchen unter 14 Jahren oder eine im Zustande der Wehr...
Страница 66 - Verstorbenen gekannt haben, ausser Zweifel zu setzen. Diesen Personen ist nötigenfalls vor der Anerkennung eine genaue Beschreibung des Verstorbenen abzufordern. Ist aber der letztere ganz unbekannt, so ist eine genaue Beschreibung der Leiche durch öffentliche Blätter bekannt zu machen. Bei der Leichenbeschau hat der Untersuchungsrichter darauf zu sehen...
Страница 3 - Nothzucht. § 126. Die Strafe der Nothzucht ist schwerer Kerker zwischen 5 und 10 Jahren. Hat die Gewaltthätigkeit einen wichtigen Nachtheil der Beleidigten an ihrer Gesundheit oder gar am Leben zur Folge gehabt, so soll die Strafe auf eine Dauer zwischen 10 und 20 Jahren verlängert werden. Hat das Verbrechen den Tod der Beleidigten verursacht, so tritt lebenslanger schwerer Kerker ein. § 127. Der an einer Frauensperson, die sich ohne...